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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir verkaufen Barrierefreiheit, also muss unsere eigene Website sie erfüllen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab; als Anbieter für Geschäftskunden sind wir dazu nicht verpflichtet.

Wofür diese Erklärung gilt

Für die Website barrierefrei.io: die Startseite, das Impressum, die Datenschutzhinweise, die Nutzungsbedingungen und diese Seite. Der Kundenbereich unter /konto/ ist nicht Teil dieser Erklärung; für ihn folgt eine eigene.

Woran wir uns messen

An den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA. Die Website ist mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar. Was wir geprüft haben und was noch offen ist, steht unten.

Was wir geprüft haben

  • Farbkontraste: Kein Text liegt unter 4,5 : 1 (automatisch gemessen an 257 Textstellen der Startseite). Fließtext erreicht 12,4 : 1.
  • Darstellung bei 320 bis 1440 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen.
  • Eine Überschrift erster Ordnung je Seite, darunter eine lückenlose Gliederung; Bereiche als Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß ausgezeichnet; ein Sprunglink zum Inhalt.
  • Ein sichtbarer Fokusrahmen ist für alle bedienbaren Elemente festgelegt.
  • Bewegung nur, wenn Ihr Gerät sie nicht abbestellt hat; sonst steht alles still und vollständig da.
  • Die Schriften liefern wir selbst aus; die Seite lädt nichts von fremden Servern.

Was noch nicht geprüft ist

  • Die vollständige Bedienung nur mit der Tastatur.
  • Eine durchgehende Prüfung mit einem Screenreader.

Beides holen wir vor dem Start des Dienstes nach und ergänzen diese Seite.

Bekannte Einschränkungen

  • Das Musterblatt im ersten Bildschirm ist eine Abbildung. Es ist für Screenreader ausgeblendet; was es zeigt, steht in der Bildunterschrift und in der Vorführung darunter als Text.
  • Die Vorlese-Vorführung kann eine Browserstimme nutzen. Sie klingt anders als ein Screenreader, liest aber dieselbe Folge.

Mängel melden

Wenn Ihnen auf dieser Website eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns an[email protected]. Wir antworten und beheben, was wir beheben können.

Stand

Erstellt am 9. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung.